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Eintrag Nr. 12596
Kultur statt verwilderte Natur - Der Widerstand gegen die Errichtung des Nationalparks Gesäuse
Übergeordnete Einträge
ID
TITEL
DATENTYP
AUTOR
JAHR
32483
Universitäre Abschlussarbeiten Nationalpark Gesäuse
Project
Nationalpark Gesäuse GmbH
2002
27154
Landschafts- und Umweltgeschichte
Project
Fachbereich Naturschutz und Naturraum
2002
Weitere Informationen
http://www.parcs.at/npg/pdf_public/2020/12596_20200108_101606_Wrflinger2007-KulturstattverwilderteNatur.pdf
Interne Informationen
-
Externe Informationen
-
Datentyp
Publication
Dateiname
-
Pfad
Y:\Naturschutz\329_Diplomarbeiten
Alternativ/Online Name
-
Autor/Ersteller
Würflinger, Ronald
Medium
File (digital)
Jahr
2007
Monat
0
Aufbewahrungsort
FBN GSD 088
Bemerkungen/Beschreibung
Diplomarbeit an der Universität Wien Wien Diese Diplomarbeit beschäftigt sich eingängig mit dem Thema der Nationalpark-Kritik und der Nationalpark-Partner: Nationalpark heißt: Demokratie ade verkündete im Frühjahr 2002 die Schutzgemeinschaft der vom Nationalpark Gesäuse Betroffenen, als die steirische Landesregierung bekannt gab, dass der Nationalpark Gesäuse am 26. Oktober 2002 eröffnet werde. Das betroffene Gebiet befindet sich im Besitz des Landes und war bereits seit 1958 ein Naturschutzgebiet. Es wurde aber agrar- und forstwirtschaftlich genutzt und war mit Servitutsrechten, sowie mit Alm- und Jagdpachten belastet. Fünf Jahre lang hatte die Schutzgemeinschaft versucht, dieses Naturschutzprojekt zu verhindern. Im Frühjahr 1997, wenige Wochen nach der politischen Weichenstellung der Steiermärkischen Landesregierung für das Nationalparkprojekt, hatten sich betroffene Grundbesitzer und Nutzungsberechtigte, vor allem Almbauern, zu einer Interessensgemeinschaft formiert. Ein Jahr später gründeten die beteiligten Personen Verein Schutzgemeinschaft, der für sämtliche Nationalparkkritiker zugänglich war. Der Verein agierte regional als öffentlicher Meinungsmacher gegen den Nationalpark, produzierte eine eigene Broschüre und betrieb professionelle Pressearbeit. Ziel der Schutzgemeinschaft war die Verhinderung eines Nationalparks nach den Richtlinien der Internationalen Naturschutzunion (IUCN). Die Nationalpark-Kategorie II der IUCN beinhaltet strenge Auflagen für Nationalparks, die darauf ausgerichtet sind, dass 75 Prozent der Fläche jeglicher menschlichen Nutzung entzogen werden und wieder unberührte Naturlandschaft/Wildnis entstehen und bewahrt werden soll. Nur in kleinen Bewahrungszonen innerhalb der Nationalparkfläche sind weiterhin land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die jedoch ökologische und naturschutzbezogene Auflagen erfüllen müssen, möglich. Für die Almbewirtschaftung brachten die Auflagen des Nationalparks keine grundlegenden Veränderungen, durch das Naturschutzgebiet gab es bereits Naturschutzauflagen für die Almbauern. Ein Nationalpark bringt jedoch das Ende der Trophäenjagd und der gewinnorientierten Forstwirtschaft mit sich. In der Schutzgemeinschaft traten daher Personen aus der Jagd- und Forstwirtschaft in den Vordergrund, während die Alm- und Landwirtschaft in den Hintergrund rückte.
Abgeleitete Einträge
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